Die Verhinderungspflege

Was ist die Verhinderungspflege?

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause betreuen und versorgen, aber aus verschiedenen Gründen eine Vertretung benötigen, haben Sie die Möglichkeit die sog. Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Dieses Angebot kann für einige Stunden bis hin zu mehreren Wochen (lt. Gesetz bis zu 6 Wochen) genutzt werden, wenn Sie selbst Erholung brauchen, einen Urlaub mit der eigenen Familie geplant haben oder einen eigenen wichtigen Termin haben, den Sie wahrnehmen müssen.

Das Prinzip ist einfach: entweder Sie als pflegender Angehöriger oder der Pflegebedürftige selbst können eine Vertretung organisieren. Dies kann aus dem näheren Umfeld sein, also ein anderer Angehöriger, Nachbar oder Freund, aber auch ein ambulanter Pflegedienst. Die Verhinderungspflege erstattet anfallende Kosten bei einem Pflegegrad 2 bis 5. Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und in § 39 SGB XI festgelegt.

Wann kann ich Verhinderungspflege beantragen?

Sie können Verhinderungspflege beantragen, wenn Sie geplant, aber auch ungeplant für einige Stunden, Tage oder Wochen ausfallen. Bei ungeplantem Ausfall müssen Sie nicht unbedingt vorher einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, wichtig ist dann nur, dass sämtliche Belege, Quittungen und Nachweise aufbewahrt werden, da diese im Nachhinein zur Abrechnung eingereicht werden müssen.

Wer kann Verhinderungspflege beantragen?

Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe von 2-5 können bis zu 6 Wochen im Jahr Verhinderungspflege beantragen. Personen mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen.

Was ist Bestandteil der Verhinderungspflege?

Personen, die den Pflegebedürftigen während Ihrer Abwesenheit betreuen, können Tätigkeiten der Grundpflege, wie Hilfe beim Essen und der Mobilität, sowie der Körperpflege übernehmen. Dazu kommt noch Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Wäsche oder einfache Reinigungsarbeiten. Wichtig ist aber, dass medizinische Pflege wie Medikamente oder Wundversorgung nicht dazu gehört, dies muss von einem Pflegedienst erledigt werden, dessen Kosten die Krankenkasse trägt (vs. Pflegekasse für die Verhinderungspflege).

Welche Kosten können wie geltend gemacht werden?

Wichtig ist, dass alle Belege aufbewahrt werden, insbesondere, wenn vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege kein Antrag gestellt wurde oder werden konnte. Es können z.B. die Kosten für den ambulanten Pflegedienst sein, oder aber auch die Fahrtkosten oder der Verdienstausfall der eingesprungenen Person (z.B. anderer Angehöriger oder Freund).

Für die Erstattung der angefallenen Kosten muss ein Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse gestellt werden. Wichtig ist nur, dass die jährlichen Kosten von 1.612€ nicht überschritten wurden und die Verhinderungspflege nicht mehr als 6 Wochen genutzt wurde.

Wo findet Verhinderungspflege statt?

Dies kann in den gewohnten Räumen des Pflegebedürftigen stattfinden, aber auch in einer Einrichtung für Kurzzeitpflege oder einem Pflegeheim. Sollte es allerdings zu einer stationären Pflegeversorgung kommen, muss ein Teil der Kosten selbst getragen werden: die sog. Hotelkosten, bestehend aus Unterkunft und Verpflegung, sowie einem Anteil zur Instandhaltung des Mobiliars und der Räumlichkeiten.

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