Die Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Diese bekommt eine Person von Ihnen, die ihr volles Vertrauen genießt und der sie damit anvertrauen, für sie in allen wichtigen Angelegenheiten als Vertreter zu Verfügung zu stehen, sollten Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme oder eines Unfalls dazu (kurzzeitig) nicht in der Lage sein. Bedenken Sie, dass Ihre Kinder oder Ehepartner nicht automatisch auch ein Bevollmächtigter ist, er oder sie muss erst explizit als solcher benannt werden.

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig, es besteht aber eine Empfehlung aus Sicherheitsgründen.Sprechen Sie mit der Person, die Sie bevollmächtigen wollen und gehen Sie die Befugnisse zusammen durch. Sollten sich Fragen oder Unklarheiten ergeben, ist dies der Zeitpunkt um diese zu klären und um die Vollmacht ggf. anzupassen. Holen Sie sich auch Unterstützung von Beratungsstellen, Notaren oder Anwälten.

Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Wenn Sie mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen, wird eine rechtliche Betreuung durch eine Ihnen meist unbekannte, durch ein Gericht beaufsichtigte Person unnötig, da diese Rolle durch eine durch sie bevollmächtigte Person, die sie kennen und der sie vertrauen, erfüllt wird.

Was passiert, wenn ich keine Vollmacht habe?

Sollten Sie in die Situation geraten keine Bevollmächtigte Person bestimmt zu haben, Sie diese aber benötigen, zieht das immer ein Gerichtsverfahren mit unnötigen Kosten und Gutachten nach sich, um eine/n solche/n Bevollmächtigte/n zu bestimmen. Auch wenn es unangenehm ist, machen Sie sich frühzeitig Gedanken, wem Sie diese Aufgabe zutrauen (wollen) und stimmen Sie dies mit der Person ab, auch wenn es unangenehm sein sollte.

Was kann ein Vorsorgebevollmächtigter entscheiden?

Den Umfang der Vorsorgevollmacht kann individuell festgelegt werden, es können nur einzelne Bereiche festgelegt werden, aber auch eine umfänglichere Vollmacht ausgestellt werden. Folgende Bereiche können durch eine Vorsorgevollmacht geregelt werden:

  • Gesundheit:
    medizinische Fragen werden in einer Vorsorgevollmacht nur unvollständig behandelt, daher empfiehlt sich die zusätzliche Erstellung einer Patientenverfügung.
  • Wohn- und Aufenthaltsangelegenheiten:
    Fragen zu Mietverträgen, aber auch der Abschluss von Verträgen für Alten- oder Pflegeheime fallen in diese Kategorie
  • Vermögen:
    Sie können festlegen ob die komplette Betreuung des Vermögens übernommen werden soll, oder “nur” Rechnungen beglichen werden sollen. Eine Kontovollmacht muss vom jeweiligen Bankunternehmen ausgestellt werden. Wenn Bevollmächtigte auch Grundstücksgeschäfte abwickeln sollen, muss die Vorsorgevollmacht auch notariell beglaubigt sein.
  • Behörden:
    Vertretung bei Versicherungen und Behörden
  • Telefon und Post
  • Untervollmacht:
    Ist es Ihrem Bevollmächtigten erlaubt anderen Personen für Sie eine Vollmacht auszustellen- wenn nicht, sollte das in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich festgehalten werden.
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