Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung und bildet die sogenannte fünfte Säule der Sozialversicherung (neben der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Unfallversicherung). Die Pflegeversicherung gibt es als gesetzliche und private Pflegeversicherung. Die Beiträge zur Pflegeversicherung betragen 3,05% des Bruttoeinkommens bei gesetzlich Versicherten mit Kindern und 3,3% für gesetzlich Versicherte ohne Kinder. Die Beiträge wurden durch die Einführung der Pflegestärkungsgesetze 2015 und 2016 angehoben.

Es gibt jedoch mehrere Fälle der Pflegeversicherung:

  • Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung: Jeder, der über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügt, ist bei der gleichen Krankenkasse auch pflegeversichert. Ein extra Antrag muss hier nicht gestellt werden. Dies schließt Angestellte, Studierende und Rentner mit ein.
  • Familienversicherte: hierunter fallen sowohl unterhaltspflichtige Kinder und Ehepartner/Lebenspartner die nicht mehr als 425€ im Monat selbst verdienen. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
  • Freiwillig Versicherte: freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben eine Versicherungspflicht. Sie können sich aber davon befreien lassen, jedoch nur innerhalb der ersten drei Monate bei Nachweis einer entsprechenden Pflegeversicherung.
  • Privat Versicherte: Mitglieder einer privaten Versicherung müssen eine zusätzliche private Pflege-Pflichtversicherung abschließen (sog. PPV). Hier gilt jedoch, dass der Versicherte Kosten erst einmal selbst bezahlen muss, bevor diese durch den Privatversicherer erstattet werden ("Kostenerstattungsprinzip"). Der Beitrag wird bei Abschluss des Vertrags unabhängig vom Einkommen aber abhängig von Alter und Gesundheit berechnet.
  • Zusatzversicherung: jeder kann noch eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen, hier gibt es unterschiedliche Varianten, wie z.B. die PflegeRentenversicherung (hier gibt es nach einer Einstufung durch einen Gutachter eine monatliche Rente), die Pflegekostenversicherung (hier werden nach Vorleistung der Pflichtversicherung mit Nachweis die restlichen Kosten erstattet) oder die Pflegemonatsgeldversicherung (hier wird pro Pflegetag/Monat ein bestimmter Betrag bezahlt). Letztere kann unter bestimmten Umständen auch staatlich gefördert werden.

Auszahlung der Pflegeleistungen

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt seit dem 01.01.2017 auf Basis der sog. Pflegegrade wie es im Pflegestärkungsgesetz II entworfen wurde. Nicht jede/r Antragsteller bekommt die gleichen Leistungen, sondern es hängt von individuellen Pflegebedürftigkeit, dem Pflegegrad und der benötigten Leistungen ab (z.B. Unterstützung über 24h pro Tag nötig oder nur bei gewissen Tätigkeiten). Ein selbstständiges Leben ist das oberste Ziel für den pflegebedürftigen Menschen.

Daher kann von jeder Person auch selbst entschieden werden, von wem und wie sie gepflegt werden möchte, ob professionelle Pflegekräfte eingestellt werden sollen, oder Angehörige als sog. "pflegende Angehörige" eingesetzt und entlohnt werden. Die Leistung kann auch für selbst beschaffte Pflegepersonen bezahlt werden, dies wird dann als monatliches Pflegegeld bezahlt, was je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfallen kann. Hat eine Person den Pflegegrad 1, stehen nicht alle Leistungen der Pflegeversicherung zu Verfügung, Leistungen wie Pflegegeld, Pflege im Heim oder Sachleistungen durch einen Pflegedienst werden noch nicht erstattet.

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag ausgezahlt, Antragsberechtigt sind die versicherte Person selbst, die Eltern oder ein Vormund als gesetzlicher Vertreter. Die Pflegeversicherung ist zudem auch nur zuständig, wenn der Bedarf der Pflege bei mindestens 6 Monaten und mehr liegt, für Leistungen unterhalb dieses Zeitrahmens (z.B. Rehabilitation) ist die Krankenkasse zuständig.

Bei der Pflegeversicherung werden häufig jedoch nicht alle entstehenden Kosten gedeckt, hier muss die Einzelperson oder die Familie noch zusätzlichen finanziellen oder zeitlichen Aufwand erbringen, um die bestehende Lücke zu schließen. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, da die Kosten nicht an die steigende Inflation und Kosten angeglichen wurden. Die Leistungen der Pflegekasse bei häuslicher Pflege können Sie stets aktuell auf er Seite des Bundesgesundheitsministeriums (Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html) abfragen.

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