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Die Bezeichnungen „24h-Betreuung“, „24 Stunden Betreuung“, „24h Pflege“ oder „24 Stunden Pflege“ sind mittlerweile etablierte Branchenbezeichnungen und Synonyme für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die Beziehungen zwischen den Betreuerinnen und der zu betreuenden Person bzw. den Angehörigen etabliert haben. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass mit dem Angebot der polnischen Agentur nicht einhergeht, dass die vermittelten Betreuungskräfte rund um die Uhr (24 Stunden) arbeiten. Pausenzeiten sind aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (u.a. arbeitszeitlichen Vorschriften) einzuhalten. Die Anzahl der Wochenstunden ist begrenzt und eine dauerhafte Bereitschaft (z.B. während einer Nacht via Babyphone) ist nicht möglich und ausgeschlossen. Die Betreuungskräfte haben Anspruch auf täglich ausreichende zusammenhängende Ruhezeiten, sowie mindestens 1 freien Tag pro Woche. Acticura ist nicht Vertragspartei und stellt die Kontakte zwischen dem Leistungserbringer (Agentur in Polen) und dem Auftraggeber her. Die Agentur acticura ist nicht Arbeitgeber der vermittelten Betreuungskräfte und übt keine Weisungsbefugnis und kein eigenes Kontrollrecht gegenüber den Betreuungskräften aus. Der Leistungserbringer (polnische Agentur) ist verantwortlich für die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in Polen und Deutschland. Für weitere Erläuterungen steht Ihnen unser acticura Team gerne zur Verfügung.