Der neuartige Corona Virus ist seit Ende Dezember bekannt und wird auch als 2019-nCoV oder COVID-19 bezeichnet. Er trat zuerst in der chinesischen Provinz Hubei auf. Seit dem 11.03.2020 ist der Virus von einer Epidemie zu einem Pandemie-Status heraufgestuft worden.
Aufgabe der Kranken- und Pflegeversicherung ist es, die Versicherten im Falle einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit zu unterstützen. Die Kosten von etwaigen Heilbehandlungen, Medikamenten oder der Pflege werden teilweise oder komplett durch die Versicherung erstattet. Mit dem Jahreswechsel zu 2019 gibt es hier jedoch künftig einige Änderungen zu betrachten. Wir möchten Ihnen einen Überblick über nennenswerte Neuerungen bieten:
Viele Senioren, die im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, wünschen sich nichts mehr, als ihren Lebensabend in der gewohnten Umgebung verbringen zu dürfen. Zu Hause wohnen zu bleiben, die Vertrautheit nicht aufgeben zu müssen - das ist gerade im Alter viel wert. Genau deshalb sind die ambulanten Pflegedienste, aber auch die Möglichkeiten zur 24h Betreuung durch einen Pflegedienst in Köln so wichtig. Hier lebt die Betreuungskraft beim Pflegebedürftigen im Haus, kümmert sich um den Haushalt, um die tägliche Pflege und leistet dem Senioren natürlich auch Gesellschaft. Allerdings sieht die Pflegesituation in Köln derzeit allgemein nicht unbedingt optimal aus: Blickt man in die Zukunft, zeigt sich schnell, dass es deutliche Verbesserungen für die stationäre und ambulante Versorgung geben könnte.
Niemand weiß, ob er plötzlich irgendwann unerwartet nicht mehr dazu in der Lage ist, ganz selbstverständliche Aufgaben selbst zu erledigen. Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht spielen deshalb eine besonders wichtige Rolle, um für alle Fälle abgesichert zu sein. Die Verfügung richtet sich dabei in erster Linie an den in Zukunft behandelnden Arzt und informiert ihn schriftlich über die gewünschten Behandlungen. Dank einer Betreuungsverfügung ist es außerdem möglich, Richtern am Betreuungsgericht genau mitzuteilen, welchen Betreuer man sich wünscht. Grundsätzlich kann jeder Bürger in Deutschland selbst eine Verfügung oder eine Vollmacht ausstellen - allerdings ist es in jedem Fall zu empfehlen, sich Unterstützung von einem Anwalt zu holen, der genau weiß, worauf es beim Verfassen zu achten gilt.