WER BEZAHLT POLNISCHE PFLEGEKRÄFTE?

Polnische Pflegekräfte beziehungsweise generell Pflegekräfte, die aus Osteuropa stammen, sind derzeit sehr beliebt. Berechtigt ist dann natürlich auch die Frage, wie diese Pflegekräfte bezahlt werden.

Pflegekräfte die aus Osteuropa, speziell aus Polen, stammen, sind eine sehr gute Alternative zu Pflegeheimen. 24 Stunden am Tag ist dann eine Betreuerin für eine pflegebedürftige Person immer in der Nähe, jedoch im eigenen Haushalt. Die polnische Pflegekraft kann dann als solche, aber auch als Altenpflegerin und Haushaltshilfe unterstützend mitwirken.

Vor allem dann, wenn es sich um pflegebedürftige Demenzkranke handelt, sind die polnischen Pflegekräfte als Haushaltshilfe eine echte Alternative. Die Kosten für eine solche Pflegekraft belaufen sich auf etwa 1.800 bis 2.100 Euro pro Monat. Die Kosten kann können durch Pflegegeld, Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld reduziert werden. Leider ist es nicht möglich, die Sachleistungen für Pflege mit denen sonst die Leistungen eines Pflegedienstes bezahlt werden, deckungsgleich auf die Pflegekräfte aus Osteuropa zu übernehmen. Es ist lediglich das Pflegegeld, welches zur Verfügung steht. Dies ist aber nur der Fall, wenn es hierbei eine Pflegestufe gibt. Des Weiteren kann man auch die Erstattungen für die Verhinderungspflege sowie die 50% der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Wenn ein weiterer zusätzlicher Pflegedienst benötigt wird, kann am Ende nicht mehr viel Geld vom eigentlichen Pflegegeld über bleiben. Daher gibt es diverse Pflegegeldrechner, über die sich die Kosten errechnen lassen.

Wenn man die Pflegehilfe über eine Vermittlungsagentur erhalten hat, kann man die Kosten zusätzlich steuerlich als „haushaltsnahe Dienstleistung“ oder auch als „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuererklärung geltend machen. Weitere steuerliche Abzugsmöglichkeiten können an dieser Stelle natürlich auch über den Finanz- oder Steuerberater geklärt werden.

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