WIE LANGE DÜRFEN POLNISCHE PFLEGEKRÄFTE IN DEUTSCHLAND BLEIBEN?

Die Nutzung von Pflegefachkräften aus Polen wird immer beliebter. Hierbei handelt es sich für viele Angehörige um eine echte Alternative, die vor allem auch noch besonders günstig ist. Besonders begünstigend ist dabei die Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle osteuropäischen EU-Beitrittsländer mit Ausnahme von Kroatien, die seit 1. Januar 2014 gilt.

Doch es gibt auch einige Dinge, die beachtet werden müssen, damit das Ganze legal abläuft und es keinen Ärger geben kann. So unter anderem ist nicht nur die Versicherung besonders wichtig, sondern es ist auch wichtig zu wissen, wie lange eine solche polnische Pflegekraft eigentlich in Deutschland bleiben darf.

Normalerweise bleibe die polnische Pflegekraft etwa 2-4 Monate in Deutschland. Danach reist eine zweite Betreuungskraft an. Der Wechsel der Betreuungskräfte ist üblicherweise so gut organisiert, dass keine Lücken entstehen und keine Probleme in der nahtlosen Betreuung entstehen. Üblicherweise wechseln sich zwei Pflegerinnen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg alternierend ab. Die Aufenthaltsdauer hängt dabei im Normalfall von der Betreuungskraft selber ab. Es ist lediglich zu beachten, dass eine polnische Pflegekraft nicht länger als 6 Monate am Stück vor Ort bleiben darf. Somit hat man mit der polnischen Pflegekraft nicht nur eine günstige, sondern auch eine langlebige Betreuungskraft, die immer beliebter wird.

Von der Aufenthaltsdauer hängt üblicherweise auch das persönliche Umfeld der Pflegekraft ab. Handelt es sich um eine Dame, die eine Familie hat, dann fährt diese natürlich des Öfteren nach Hause und bleibt nicht 6 Monate am Stück in Deutschland. Junge ledige Frauen dagegen bleiben häufig länger in Deutschland, da diese zu Hause niemanden haben, der dringend wartet. Hier steht das Gehalt häufig im Vordergrund.

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