Niemand weiß, ob er plötzlich irgendwann unerwartet nicht mehr dazu in der Lage ist, ganz selbstverständliche Aufgaben selbst zu erledigen. Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht spielen deshalb eine besonders wichtige Rolle, um für alle Fälle abgesichert zu sein. Die Verfügung richtet sich dabei in erster Linie an den in Zukunft behandelnden Arzt und informiert ihn schriftlich über die gewünschten Behandlungen. Dank einer Betreuungsverfügung ist es außerdem möglich, Richtern am Betreuungsgericht genau mitzuteilen, welchen Betreuer man sich wünscht. Grundsätzlich kann jeder Bürger in Deutschland selbst eine Verfügung oder eine Vollmacht ausstellen - allerdings ist es in jedem Fall zu empfehlen, sich Unterstützung von einem Anwalt zu holen, der genau weiß, worauf es beim Verfassen zu achten gilt.
FÜR WEN IST EINE DIE PATIENTENVERFÜGUNG & VORSORGEVOLLMACHT WICHTIG?
Gerade weil unsere Gesellschaft immer älter wird, ist es zunehmend wichtiger, sich vor einigen Risiken im Alter zu schützen. Dazu gehört unter anderem auch der Fall, seine Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln zu können - sei es infolge eines Unfalls, aufgrund einer Erkrankung oder aus einem anderen Grund. Je älter man wird, desto größer wird die Gefahr, durch eine alterstypische Erkrankung irgendwann dement zu werden oder anderweitig nicht mehr geistig dazu in der Lage zu sein, selbstständig Entscheidungen treffen zu können.
Bedenken Sie: Mehr als ein Viertel der Menschen über 85 Jahren haben eine mehr oder weniger schwere Demenzerkrankung und sind daher auf häusliche Betreuung angewiesen. Nicht zu vergessen ist außerdem, dass das Schicksal auch schon junge Menschen treffen kann, die nach einem Unfall pflegebedürftig sind.
Entsprechend des § 190 1a im BGB ist jeder volljährige Bürger dazu berechtigt, eine schriftliche Verfügung zu erstellen, aus der hervorgeht, wie und in welchem Umfang er später von einem Arzt behandelt werden möchte. Diese Unterlagen gelten, sobald man nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, nach dem eigenen Willen zu handeln. Die Verfügung richtet sich also in erster Linie an den zu behandelnden Arzt, doch auch ein Betreuer bzw. anderer Behandelnder muss sich an das Verfasste halten.
Noch immer sind viele Menschen fälschlicherweise der Meinung, dass nahe Angehörige rechtlich zu solchen Entscheidungen berechtigt sind. Tatsächlich gibt es kein Gesetz, aus dem dies hervorgeht. Somit hat man nur dann ein Recht auf Selbstbestimmung bei der Auswahl des behandelnden Arztes und bei der Art der Behandlung, wenn man zuvor eine Verfügung verfasst hat.
WAS GESCHIEHT, WENN KEINE VORSORGEVOLLMACHT AUSGESTELLT WIRD?
Die Vollmacht ist mindestens genauso wichtig wie die Verfügung, denn dadurch lässt sich eine vertraute Person zum Bevollmächtigten benennen. Das kann beispielsweise die Tochter oder der Sohn, aber natürlich auch ein Elternteil oder ein enger Freund sein, dem man seine Gesundheit anvertrauen würde. Er entscheidet, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist - für die meisten Menschen ist dies ein sehr beruhigender Gedanke. Wenn keine Vollmacht erteilt wird, muss stattdessen das Betreuungsgericht einen sogenannten Amtsbetreuer bevollmächtigten. Das bedeutet, dass man irgendeinen Betreuer zugewiesen bekommt - wer das ist, darauf hat man keinen Einfluss. Darüber hinaus ergibt sich weiterhin der Nachteil, dass die Benennung eines Betreuers relativ viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Hier muss die betroffene Person nämlich zunächst im Vorfeld von einem Amtsarzt untersucht und selbst vom Richter angehört werden.
Ärzte und auch Kranken- und Pflegekassen warnen, sich zu viel Zeit mit der Ausstellung einer Vollmacht zu lassen. Es empfiehlt sich prinzipiell für jeden Menschen, aus gesundem Risikobewusstsein ein solches Dokument zu verfassen. Insbesondere aber ältere und bereits im Anfangsstadium demenzkranke Personen sollten sich schnellstmöglich um diese Angelegenheit kümmern.
Bedenken Sie also, dass sowohl die Vollmacht als auch die Patientenverfügung für jeden Menschen wichtig sind - nicht erst dann, wenn man bereits auf Altenbetreuung oder häusliche Betreuung angewiesen ist.
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