Unterbringung in einem Pflegeheim - Kosten & Leistungen
Was kostet die Unterbringung in einem Pflegeheim?
Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim unterscheiden sich je nach Einrichtung, Ausstattung, Region und den gewünschten Leistungen. Daher kann man keinen pauschalen Betrag nennen.
Woraus setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim zusammen?
Die Kosten setzen sich im Wesentlichen aus drei Komponenten zusammen:- Unterkunft und Verpflegung (Unterkunftskosten)
- Pflege
- Investitionen
- Ggf. weitere Kosten wie Ausbildungsvergütung, Zusatzleistungen oder Kosten für eine integrierte Versorgung
Was sind Investitionskosten?
Diese sind ein wichtiger Teil der monatlichen Kosten eines Pflegeheims. Sie werden anteilig umgelegt und von allen Bewohnern erhoben. Dazu gehören Bau-, bzw. Erwerbskosten, Miet- und Pachtzahlungen (z.B. Abschreibungen, Darlehenszinsen etc.), Kosten für Gemeinschaftsräume und Instandhaltungskosten. Früher wurden Pflegeheime öffentlich gefördert, daher fielen die Investitionskosten für Bewohner niedriger aus. Diese sind aufgrund der finanziellen Lage vieler Kommunen heute allerdings seltener geworden.
Was ist die Ausbildungsvergütung?
Der Heimbetreiber kann den Bewohnern des Pflegeheims Kosten in Rechnung stellen, die bei der Vergütung von Auszubildenden anfallen.
Wer bezahlt die Unterbringung im Pflegeheim?
Für die Unterbringung in einem Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse je nach individuellem Pflegegrad einen gewissen Betrag. Dieser liegt bei Pflegegrad 1 bei 125 Euro im Monat, bei Pflegegrad 5, dem höchsten Grad 2.005 Euro.
Pflegegrad | | Zuschuss der Pflegekasse |
---|---|
1 | 125€ |
2 | 770€ |
3 | 1.262€ |
4 | 1.775€ |
5 | 2.005€ |
Dies wird im Regelfall direkt mit der Kasse verrechnet, sodass hier keine gesonderten Verpflichtungen entstehen. Alle weiteren Kosten werden dem Bewohner selbst in Rechnung gestellt, daher kann es sinnvoll sein, sich schon früh über eine private Pflegeversicherung zu informieren, um sich über die Finanzierung weniger Gedanken machen zu müssen.
Muss ich selbst Kosten für ein Pflegeheim übernehmen?
Einen gewissen Anteil der Kosten muss der Bewohner immer selbst übernehmen, unabhängig vom individuellen Pflegegrad- dies nennt sich einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE). Auch bei steigendem Pflegegrad ändert sich dieser Betrag nicht. Diese sogenannten Unterkunftskosten variieren von Heim zu Heim und sind abhängig von den angebotenen Leistungen, der Region, Einrichtung und Zimmergröße. Es gibt auch in Einzelfällen anders zu berechnende Leistungen. Ebenso müssen Sonderleistungen selbst getragen werden, aber auch vertraglich festgelegt sein.
Welche Kosten bezahlt die Pflegekasse und welche Kosten muss ich übernehmen?
Die Pflegekasse deckt grundsätzliche Leistungen wie pflegerische Tätigkeiten (Körperpflege, Hilfe beim Essen, etc.), medizinische Behandlungen und Betreuung mit dem Pauschalbetrag ab. Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Frisör, kostenpflichtige Veranstaltungen oder Kosmetikbehandlungen müssen selbst bezahlt werden. Zusatzleistungen, die in Rechnung gestellt werden, müssen vorher vertraglich festgehalten werden.
Was passiert, wenn ich mir das Pflegeheim nicht leisten kann?
Es ist prinzipiell immer so, dass die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim immer höher sind als die Kosten, die die Pflegekasse übernimmt. Die eigene Rente kann und wird für den notwendigen Eigenanteil verwendet, bis auf ein dem Bewohner monatlich zustehendes Taschengeld von 109,08€. Reicht die Rente für den Eigenanteil nicht aus, kann der Bewohner einen Antrag zur Hilfe auf Pflege bei der Sozialkasse stellen. Wichtig ist, dass dieser Antrag rechtzeitig gestellt wird, da Zuschüsse nicht rückwirkend ausgezahlt werden, sondern erst sobald der Antrag eingegangen ist. Ebenso können die Kinder von Heimbewohnern zur finanziellen Unterstützung verpflichtet werden, unabhängig von den Familienverhältnissen/ dem Eltern-Kind Verhältnis.
Kann ich auch ohne einen Pflegegrad in ein Pflegeheim gehen?
Im Fall, dass eine Person ohne Pflegegrad in ein Pflegeheim gehen möchte, übernimmt die Pflegekasse oder das Sozialamt keine Kosten. Daher müssen die Kosten in diesem Fall selbst getragen werden und ggf. eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder hier per Kontaktformular. Wir helfen gerne vom Acticura Team und können Ihnen gerne ein unverbindliches alternativ Angebot zum Pflegeheim erstellen.
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