acticura Pflegeratgeber - Tipps & Infos zur Pflege
Noch immer werden viele Menschen, die pflegebedürftig sind, in einem viel zu niedrigen Grad eingeteilt. Das liegt zum Beispiel daran, dass die MDK-Begutachtung nicht sorgfältig erfolgt ist. Doch wie lässt sich belegen, dass jemand tatsächlich viel umfassender auf Pflege angewiesen ist? Hier kommt das Pflegetagebuch ins Spiel.
DAS PFLEGEPROTOKOLL - WAS IST DAS GENAU UND WIE FUNKTIONIERT ES?
Noch immer werden viele Menschen, die pflegebedürftig sind, in einem viel zu niedrigen Grad eingeteilt. Das liegt zum Beispiel daran, dass die MDK-Begutachtung nicht sorgfältig erfolgt ist. Doch wie lässt sich belegen, dass jemand tatsächlich viel umfassender auf Pflege angewiesen ist? Hier kommt das Pflegetagebuch ins Spiel. Es wird auch als Pflegeprotokoll bezeichnet und kann belegen, dass für die Pflege eines Angehörigen viel mehr Zeit beansprucht wird als der aktuelle Pflegegrad angibt.
Möchte man eine Stufe neu beantragen, sollte also in jedem Fall nicht darauf verzichten, ein sorgfältiges und regelmäßiges Pflegeprotokoll zu führen. Denn nur wenn man den tatsächlichen Pflegeaufwand genau auflisten kann, lässt sich beim MDK eine genauere Einstufung erreichen.
DAS PFLEGEPROTOKOLL - WAS IST DAS GENAU UND WIE FUNKTIONIERT ES?
Damit man eine andere Stufe bzw. einen Pflegegrad erhält, muss seit Anfang 2017 keine exakte, auf die Minute genaue Zeitberechnung mehr erfolgen. Viel wichtiger ist stattdessen, wie umfassend der Pflegebedürftige auf Hilfe von außen angewiesen ist. Daher sind ein großer Teil der Pflegetagebücher nicht weiter nutzbar, denn oft ist noch die Minutenangabe gefragt, nicht aber die jetzt so wichtige Selbstständigkeit im Alltag.
Hier kann ein Pflegeprotokoll für die Genehmigung oder die Ablehnung eines geforderten Pflegegrads maßgeblich beeinflussend sein. Stellt man bei der Pflegekasse oder bei einer Krankenkasse einen Pflegestufenantrag, wird ein Gutachter des MDKs eine Besichtigung vor Ort durchführen. Hier liegt die Einteilung ganz im Ermessen des Sachverständigen - er trifft den Pflegebedürftigen zum ersten Mal und beurteilt nur, was er sieht. Ob der Pflegebedürftige gerade einen guten oder einen schlechten Tag hat, lässt sich vorher kaum beeinflussen.
EHRLICHKEIT - EIN WICHTIGER PUNKT BEIM THEMA PFLEGEPROTOKOLL
Es kommt oft vor, dass spezielle Pflegeleistungen nicht angegeben werden - entweder, weil man sie vergisst oder auch, weil man sich dafür schämt. Letzteres betrifft häufig die Hilfe beim Toilettengang oder die Intimpflege. Diese Bereiche sind sicherlich nicht unbedingt etwas, das man mit einem Fremden bespricht, allerdings spielen sie bei der Einstufung in die Pflegeversicherung eine wichtige Rolle - deshalb sollten sie in keinem Fall verschwiegen werden. Im schlimmsten Fall kann dies sonst dazu führen, dass der Pflegebedürftige einen anderen Pflegegrad erhält als eigentlich nötig.
Sicherlich muss das Tagebuch nicht kontinuierlich geführt werden, dennoch sollte man zumindest einige Wochen vor dem Besuch eines Sachverständigen damit beginnen und dann auch alles möglichst genau protokollieren.
Ein guter Tipp: Ist man bereits in eine Pflegestufe unterteilt und wird zu Hause versorgt, so hat man Anspruch darauf, kostenfreie Pflegehilfsmittel zu erhalten. Erkundigen Sie sich hierfür am besten direkt bei der Pflegekasse bzw. bei Ihrer Krankenkasse.
Auch aus einem Pflegeprotokoll, das nur zwei bis drei Wochen lang sehr sorgfältig geführt worden ist, kann ein Gutachter bereits herauslesen, wo und wie stark eine Person in ihrem täglichen Alltag eingeschränkt und auf Hilfe von außen angewiesen ist. So kommt im Protokoll unter anderem zum Tragen, ob bei der täglichen Grundpflege, bei der Zubereitung von Mahlzeiten, bei Erledigungen und anderen Dingen Unterstützung gebraucht wird.
Bedenken Sie: Die richtige Einteilung ist deshalb so wichtig, weil eine Einstufung in einen falschen Grad jährlich schnell viele tausend Euro teurer für den Pflegebedürftigen selbst - und die Angehörigen - werden kann. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob die Person bei sich zu Hause oder auch in einem Pflegeheim versorgt wird. Denn je höher der Grad letzten Endes ausfällt, desto höher ist auch die Summe des Pflegegelds.
Übrigens: Während des Besuchs eines Gutachters kann man diesen direkt auch darüber informieren, welche Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel erforderlich sind. All diese Daten müssen unbedingt mit ins Gutachten aufgenommen werden, so dass man später keine nachträgliche Genehmigung von der Pflegekasse einholen muss - dies spart zusätzlichen Aufwand und viel Zeit.
DIE ERSCHWERTE PFLEGE, PFLEGEBETT & CO. - WAS MAN DARÜBER WISSEN MUSS
Seit 2017 gibt es das neue System zur Begutachtung und Bewertung von pflegebedürftigen Personen. Dabei prüft ein Sachverständiger insgesamt sechs unterschiedliche Lebensbereiche und bewertet, wie selbstständig die jeweilige Person darin zurechtkommt. Dabei werden auch Gründe für eine sogenannte erschwerte Pflege berücksichtigt - diesen Aspekt gilt es besonders zu beachten. Dazu zählt beispielsweise, wenn ein Pflegebedürftiger sehr übergewichtig, unter Demenz leidet oder auch nicht kooperativ ist. In diesem Fall muss die betreuende Person nämlich viel mehr Zeit, Geduld und Kraft aufbringen - wie beispielsweise, um denjenigen aus dem Pflegebett zu hieven oder um aufgrund der Demenz geduldig zu sein - und all das sind Punkte, die in jedem Fall auch in das Protokoll für das Pflegegutachten aufgenommen werden müssen.
DAS PFLEGEPROTOKOLL - WIE LANGE SOLL MAN ES FÜHREN?
Grundsätzlich genügt es im Grund, wenn man ein Pflegeprotokoll nur für einige Wochen führt - zumindest so lange, bis der Gutachter den Pflegebedürftigen zu Hause besucht hat und prüft, wie selbstständig er alleine zurechtkommt. Sollte es sich um einen sehr komplizierten Pflegefall handeln, dann kann es unter Umständen auch sinnvoll sein, das Protokoll vier bis sechs Wochen lang zu führen. So werden auch besondere Vorkommnisse und Unregelmäßigkeiten berücksichtigt, die vielleicht bei einer 24 Stunden Betreuung nicht alle zwei Wochen auftreten, aber dennoch relevant sind.
Sobald die Begutachtung durch einen Sachverständigen des MDK erfolgt ist, wird ein Pflegegutachten ausgestellt. Hier kann es - trotz umfassender Vorbereitung und dem Vorzeigen relevanter Dokumente - dazu kommen, dass eine zu niedrige oder gar keine Einstufung in einen Grad erfolgt - trotz dass eine häusliche Pflege oder sogar eine 24 Stunden Betreuung erforderlich ist. Sollte man in diesem Fall nicht einverstanden sein, ist es wichtig, möglichst unverzüglich Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Dieses muss man nicht selbst formulieren: Im Internet gibt es dafür inzwischen viele Musterscheiben, die man kostenlos nutzen und anpassen kann.
Wichtig: Nimmt man häusliche Pflege bzw. die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, sollte man zunächst mit diesem sprechen und diesen um Unterstützung beim Erstellen und Pflegen des Tagebuchs bitten. Bei Fragen helfen natürlich ebenso die Pflegekassen weiter. Darüber hinaus steht jedem Pflegebedürftigen, aber auch den Angehörigen eine kostenfreie Pflegeberatung zu, die schnell und kompetent weiterhelfen kann.
BEISPIELE FÜR DAS PFLEGEPROTOKOLL - WO BEKOMME ICH DIESE HER?
Hat man in der Vergangenheit noch kein Pflegeprotokoll geführt, weiß man natürlich in der Regel nicht, was alles eingetragen werden muss. Es gibt viele Daten, die relevant für das Gutachten sind und daher unbedingt im Protokoll auftauchen sollten. Deshalb ist es wichtig, nichts zu vergessen. Im besten Fall nutzt man also für das erste Pflegetagebuch einen fertigen Vordruck bzw. ein Muster. Diese sind unter anderem im Internet vorhanden und können heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Auch die Krankenkassen und die Pflegekassen erteilen gerne Musterformulare, die man dann selbst ausfüllen und einreichen kann.
Wichtig: Wenn eine Pflegebedürftige Person zwar verschiedene Aufgaben alleine ausführen kann, aber der Betreuer - das kann auch ein Angehöriger sein - in einigen Situationen Hilfestellung bieten oder den Pflegebedürftigen beaufsichtigen muss, dann müssen auch diese Tätigkeiten beim Erstellen des Pflegetagebuchs berücksichtigt werden.
FAZIT: EIN PFLEGEPROTOKOLL IST WICHTIG FÜR JEDEN PFLEGEBEDÜRFTIGEN
Ganz egal, ob man bereits in eine Pflegestufe eingeteilt ist oder ob das erste Mal eine Einstufung in einen Grad erfolgt - bevor ein Gutachten erfolgt, sollte in keinem Fall auf ein Pflegeprotokoll verzichtet werden. Nur so ist es möglich, die tatsächlich im Alltag anfallenden Aufgaben genau zu dokumentieren.
Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder hier per Kontaktformular. Wir helfen gerne vom Acticura Team.