Grundpflege – Definition und Leistungen gemäß SGB XI
Die Grundpflege wird auch als Direkte Pflege bezeichnet. Der Begriff meint Handlungen und Leistungen innerhalb von Pflegeberufen in den Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kindergesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege. Die Pflegebedürftigen sollen in ihrem Alltag unterstützt werden. Es geht dabei weniger um medizinische Leistungen, sondern um Unterstützungsmaßnahmen zur Alltagsgestaltung im Rahmen der Möglichkeiten der Pflegebedürftigen.
Definition der Grundpflege - Was ist das?
Die Direkte Pflege wird über das SGB XI geregelt. Sie beinhaltet alle Leistungen zur Körperpflege, Ernährung und Mobilität von Pflegebedürftigen. In Ergänzung zur Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ist die Direkte Pflege eine Säule der häuslichen Krankenpflege. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflege von Professionellen geleistet wird oder von Angehörigen oder Bekannten der Bedürftigen.
Die Direkte Pflege unterteilt sich nochmal in eine kleine und eine große Pflege. Die große Pflege ist umfassender als die kleine und zeigt sich zum Beispiel in einer Ganzkörperwäsche, die vom Pfleger vorgenommen wird. Eine kleine Pflege würde sich nur auf eine Teilkörperwäsche beziehen. Ebenso ist zu berücksichtigen, ob die Pflegebedürftigen alleine auf die Toilette gehen können oder ob auch hier eine umfassende Hilfe beim Stuhlgang und Wasserlassen ansteht.
Was sind die Leistungen der Grundpflege - Was gehört dazu?
Die Leistungen finden in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität Anwendung. Die konkreten Leistungen hängen vom Einzelfall ab. Die häusliche Krankenpflege kann beim Waschen die Unterstützung beim Duschen oder Baden sein, die Zahnpflege umfassen und auch das Rasieren und Kämmen. Die Entleerung von Blase und Darm kann lediglich kontrolliert werden. Es können aber auch Hygienemaßnahmen im Intimbereich sowie die Reinigung von Pflegehilfsmitteln wie Katheder oder Urinbeutel zum Einsatz kommen. Hierzu zählt auch der Wechsel von Inkontinenzmaterialien.
Pflegehilfskräfte unterstützen die tägliche Ernährung durch die mundgerechte Zubereitung der Nahrung und die Entfernung von potentiell gefährlichen Nahrungsbestandteilen. Sie servieren das Essen und leisten bei Bedarf Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Wenn die Pflegebedürftigen eine Sonde benötigen, dann gehört es zu den Leistungen, diese zu pflegen. Im Mobilitätsbereich wird Unterstützung beim Aufstehen und beim Zu-Bett-gehen gegeben. Hierzu zählen auch die Hilfe beim An- und Ausziehen sowie die Bereitstellung von Möglichkeiten zum freien Bewegen im Haushalt. Ein weiterer Punkt ist die Durchführung von Arztbesuchen oder die Hilfestellung bei der Inanspruchnahme ärztlicher Maßnahmen wie zum Beispiel bei einer Dialyse.
Pflege bei Demenz
Ein häufiges Syndrom, bei der die Direkte Pflege genutzt wird, ist Demenz. Allgemein ausgedrückt, handelt es sich um ein Nachlassen der Verstandeskraft. Es handelt sich um ein psychiatrisches Paradigma. Es tritt bei unterschiedlichen degenerativen und nicht-degenerativen Erkrankungen des Gehirns auf. Das Syndrom umfasst Defizite im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich. Schrittweise kommt es zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Selbstständigkeit der Lebensgestaltung, so dass Pflege früher oder später ein notwendiger Aspekt im Leben der Betroffenen wird. Pflegehilfskräfte sind darauf spezialisiert, mit Menschen umzugehen, die unter diesem Syndrom leiden.
Gerade die Vielzahl der Symptome macht eine Ausrichtung am Einzelfall notwendig. Störungen des Kurzzeitgedächtnisses, Reduzierung des Denkvermögens, der Sprache und der Motorik, und eine mehr oder weniger starke Veränderung der Persönlichkeitsstruktur wirken aufeinander bezogen und bringen mittel- oder langfristig einen Pflegefall hervor. Die Direkte Pflege bei Demenz ist hierbei das Mittel der Wahl, um die Betroffenen im Alltag zu unterstützen. Allerdings ist es bei Demenzpatienten gerade so, dass sie nicht immer Pflegeangebote wahrnehmen möchten. Sie können sie sogar entschieden ablehnen – vor allem dann, wenn sie glauben, selber noch in der Lage zu sein, den eigenen Alltag regeln zu können. Nicht immer sind sie sich des Verlusts ihrer kognitiven, motorischen und affektiven Fähigkeiten und Fertigkeiten bewusst, so dass die Betroffenen gar keinen Anlass für Pflegeleistungen sehen. Hier sind es meist die Verwandten, die entscheiden, dass eine Pflege notwendig ist. Für die Pflegekräfte ist dies eine besondere Herausforderung, denn sie müssen sich im Spannungsfeld der Betroffenen, die sich als nicht pflegebedürftig ansehen, und den Verwandten, die die Betroffenen sehr wohl als pflegebedürftig ansehen, bewegen. Hierbei spielen letztlich auch juristische Aspekte eine Rolle – spätestens dann, wenn darüber entschieden wird, ob die Betroffenen noch in der Lage sind, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen.
Zusammenfassung der wichtigsten Aufgaben der Grundpflege
Die Direkte Pflege ist ein grundlegender Leistungskomplex, der das soziale und gesundheitliche Niveau von Betroffenen sicherstellen soll. Die Bewältigung von Alltagshandlungen steht im Vordergrund und wird bei Bedarf durch medizinische Maßnahmen ergänzt. Sie ist per Gesetz ein Recht, das über die Pflegeversicherung finanziert wird.
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